Interne Ermittlungen, auch bekannt unter dem englischen Begriff „Internal Investigations“ oder „interne Untersuchungen“, sind Maßnahmen, die von einem Unternehmen, einem Betrieb oder einer Behörde selbst angestoßen und durchgeführt werden, um Sachverhalte aufzuklären. Es gibt keine einheitliche Definition dieses Begriffs, aber er lässt sich durch verschiedene Merkmale konturieren.

image.png

Wesentliche Merkmale und Ziele Interner Ermittlungen:

Rechtsgrundlagen und Herausforderungen in Deutschland:

In Deutschland fehlt bisher ein klarer gesetzlicher Rechtsrahmen für interne Ermittlungen. Es besteht keine gesetzlich geregelte Pflicht zur Durchführung von internen Ermittlungen oder zur Einrichtung eines solchen Systems. Diese Rechtsunsicherheit betrifft insbesondere die Verwertung beschlagnahmter Unterlagen und geführter Interviews.

Der gescheiterte Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG-E) sah vor, verbandsinterne Untersuchungen zu regeln, indem er Voraussetzungen konkretisiert hätte, denen Befragungen genügen müssen. Dazu gehörten der Hinweis auf die Verwendbarkeit von Auskünften in einem Strafverfahren, das Recht, einen Anwalt oder Betriebsrat hinzuzuziehen, und ein Auskunftsverweigerungsrecht bei Selbstbelastungsgefahr. Auch wenn dieser Entwurf gescheitert ist, zeigt er, dass eine baldige Kodifizierung der internen Ermittlungen wünschenswert ist.

Grundsätze und Vorgehen bei Internen Ermittlungen:

Bis zu einer möglichen gesetzlichen Regelung sollten interne Ermittlungen auf einem institutionsinternen Verhaltenskodex basieren, der rechtsstaatliche Grundsätze sowie arbeits-, straf- und datenschutzrechtliche und ethische Vorgaben berücksichtigt. Die Untersuchungshandlungen müssen objektiv und willkürfrei erfolgen und mit dem Gesetz vereinbar sein. Dazu gehört das Recht der betroffenen Mitarbeitenden auf Teilhabe und Anhörung zu den Vorwürfen, die Vermeidung von Vorverurteilungen und die Gewährleistung der Vertraulichkeit. Unzulässig sind heimliche Aufnahmen, der Einsatz von Privatdetektiven sowie unwahre Versprechungen oder Behauptungen zur Erlangung einer Aussage.

Ein interner Ermittlungsprozess sollte transparent gestaltet sein und typischerweise folgende Schritte umfassen:

  1. Rechtliche Prüfung des Hinweises auf hinreichende Substantiierung und ggf. weitere Erkundigungen.
  2. Ausfertigung eines formellen Untersuchungsauftrages durch die Unternehmensleitung bei hinreichendem Anfangsverdacht.
  3. Aufstellung eines Untersuchungsplanes und rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Untersuchungshandlungen.
  4. Durchführung der Untersuchung mit Gelegenheit für betroffene Mitarbeitende zur Stellungnahme.
  5. Abschlussbericht über die Ergebnisse und Vorschläge für notwendige Maßnahmen, inklusive arbeitsrechtlicher Würdigung.