Hier sind die wichtigsten Schritte und Inhalte, auf die Sie sich konzentrieren sollten:
1. Verstehen der Klausurstruktur und des Inhalts:
- Teil A: Strafrecht Allgemeiner Teil (AT)
- Teil B: Compliance und Wirtschaftskriminologie – Grundlagen
- Teil C: Compliance in der Praxis
- Teil D: Praktische Fälle
2. Intensives Studium der theoretischen Grundlagen (Teil A, B & C):
- Strafrecht Allgemeiner Teil (AT):
- Erläutern Sie den dreistufigen Aufbau eines vorsätzlichen Begehungsdelikts (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld) und können Sie ihn an einem Beispiel wie § 223 Körperverletzung verdeutlichen.
- Verstehen Sie den Unterschied zwischen beendetem und unbeendetem Versuch (§ 22 StGB, § 24 StGB).
- Erklären Sie die Unterschiede zwischen unmittelbarer Täterschaft (§ 25 I Alt. 1 StGB), mittelbarer Täterschaft (§ 25 I Alt. 2 StGB) und Mittäterschaft (§ 25 II StGB). Achten Sie auf das Kriterium der Tatherrschaft und das "Defizit" beim Werkzeug bei der mittelbaren Täterschaft.
- Kennen Sie den Aufbau eines Fahrlässigkeitsdelikts (objektive Sorgfaltspflichtverletzung, Kausalität, objektive Zurechnung, Rechtswidrigkeit, Schuld) und seine Unterscheidung vom vorsätzlichen Delikt, insbesondere das Fehlen eines vorsätzlichen Elements.
- Compliance und Wirtschaftskriminologie – Grundlagen:
- Verstehen Sie die Bedeutung von Subkultur-Theorien und dem Labeling-Approach für die Erklärung von Wirtschaftskriminalität, indem Sie die soziale Bedingtheit von Kriminalität betonen.
- Wissen Sie, was die idealtypisch-vergleichende Einzelfallanalyse ist und wie sie in der Compliance-Praxis (z.B. durch interne Revision oder Risk-Management) zur Risikoidentifikation genutzt wird.
- Beschreiben Sie das Leipziger Verlaufsmodell von Schneider mit seinen Phasen (Tatgelegenheit, Innere Rechtfertigung, Tatbegehung, Verfestigung) und den Tätertypen (Visionäre, Mitläufer, Krisentäter) sowie seine Bedeutung für die Prävention von Wirtschaftskriminalität.
- Erläutern Sie die präventiven Funktionen von Compliance im Unternehmen und nennen Sie Beispiele für primäre Prävention (z.B. Wertevermittlung, Wertekultur) und sekundäre Prävention (z.B. Mitarbeiterschulungen, Audits, Hinweisgebersysteme).
- Compliance in der Praxis:
- Kennen Sie die sieben Elemente eines effektiven CMS nach IDW PS 980 (Compliance-Kultur, Ziele, Programm, Organisation, Kommunikation, Überwachung und Verbesserung) und können Sie deren zyklisches Zusammenspiel erläutern.
- Diskutieren Sie die rechtlichen und praktischen Herausforderungen bei internen Ermittlungen in Unternehmen, wie das fehlende einheitliche Regelwerk, die Rechte Dritter (Datenschutz, Persönlichkeitsrecht), die Einhaltung der Sanktionshoheit des Staates und den hohen organisatorischen/ökonomischen Aufwand.
- Verstehen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) an Unternehmen (z.B. Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen ab 50 Mitarbeitenden, Schutz von Hinweisgebern, Unabhängigkeit der Meldestellen) und warum solche Systeme wichtig sind (Aufdeckung von Kriminalität, präventive Wirkung, Förderung einer Transparenz- und Compliance-Kultur).
3. Üben der Falllösung (Teil D):
- Wenden Sie Ihr theoretisches Wissen auf konkrete praktische Fälle an. Die Probeklausur enthält Beispiele wie:
- Fall „Anweisung von ganz oben“: Prüfen Sie die mittelbare Täterschaft unter Berücksichtigung der strengen Hierarchien. Hier ist die Argumentation entscheidend, auch wenn unterschiedliche Ansichten vertretbar sind.
- Fall „Der gierige Mitarbeiter“: Analysieren Sie das Verhalten des Mitarbeiters mithilfe des Leipziger Verlaufsmodells und ordnen Sie ihn einem Tätertypus zu. Identifizieren Sie kriminologische Faktoren und überlegen Sie mögliche Compliance-Maßnahmen.
- Fall „Der verschüttete Hinweis“: Bewerten Sie das Verhalten einer Compliance-Abteilung im Lichte des HinSchG, insbesondere die Pflichten bezüglich anonymer Hinweise, Nachforschungspflicht, Rückmeldepflicht und Dokumentationspflicht.
4. Fokus auf Argumentation und kohärente Lösungen:
- Die Musterlösung betont, dass es oft nicht nur eine "richtige" Antwort gibt, sondern dass eine kohärente und gut begründete Argumentation entscheidend ist. Üben Sie, Ihre Antworten strukturiert aufzubauen und rechtlich sowie kriminologisch fundiert zu argumentieren.
5. Zeitmanagement im Selbststudium:
- Nutzen Sie die flexible Einteilung der 300 Stunden Selbststudium effektiv, um alle Themenbereiche gründlich zu bearbeiten und die oben genannten Punkte zu verinnerlichen.
Bei spezifischen Fragen zum Lehrkonzept und den Inhalten können Sie sich an Dipl.-Jur. Nikolas Hamm ([email protected]) wenden.